Die Preiserhöhung für Strom ist höchstwahrscheinlich unzulässig. Wir unterstützen Sie bei der Abwicklung Ihrer Ansprüche.
Alle Kunden der Vorarlberger Illwerke VKW können ihren Anspruch geltend machen und müssen die Preiserhöhungen nicht stillschweigend akzeptieren.
Bitte füllen Sie unser Formular aus und geben Sie alle relevanten Daten an. Sie finden es hier.
Anschließend prüfen wir alle Unterlagen und klären alles Weitere mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Ein Teammitglied wird sich bei Ihnen melden und mit Ihnen besprechen, welche genauen Unterlagen wir benötigen.
Nur nach Ihrer finalen Freigabe werden die rechtlichen Schritte ausgeführt.
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Anschließend prüfen wir alle Unterlagen und klären alles Weitere mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Nur nach Ihrer finalen Freigabe werden die rechtlichen Schritte ausgeführt.
Seitens der Illwerke VKW AG wird argumentiert, dass sie sich die Energie für die Stromlieferung zu marktüblichen Konditionen auf Basis der Großhandels-preise an der Energiebörse European Energie Exchange (EEX) besorgen würde.
Tatsächlich wir aber ein erheblicher Teil der Energie durch Wasserkraftwerke selbst produziert und sogar ins Ausland verkauft.
Es werden also nicht nur die tatsächlichen Mehrkosten (zB gestiegene Lohnkosten) weitergeben, sondern es wird versucht, den Strompreis an internationalen Märkten anzupassen und damit
möglichst hohe Gewinne zu erzielen.
Die Illwerke VKW AG will durch die durch den Ukraine-Konflikt an den Strom-handelsmärkten gestiegenen Gaspreise zu Lasten Ihrer Kunden profitieren. Alleine in der letzten veröffentlichten Bilanz der Illwerke VKW AG ist ein Gewinn von über 50 Mio. € ausgewiesen.
Es gibt bereits gerichtliche Entscheidungen sowie Rechtsgutachten zu vergleichbaren Fällen, dass eine solche Erhöhung unzulässig ist weil:
– sich die konkreten Kosten nicht in diesem Ausmaß erhöht haben wie gefordert und
– nicht transparent und genau über die konkreten, tatsächlichen und nachträglich
eingetretenen preiserhöhenden Umstände informiert wurde.
Aus diesen Gründen beurteilen wir auch die Erhöhung der Strompreise als unzulässig.
Unser primäres Ziel ist es, dass die Preiserhöhung mit sofortiger Wirkung zurückgenommen wird.
Seitens der Illwerke VKW AG wurde bedauerlicher Weise mitgeteilt, dass dies trotz der nunmehrigen Entscheidung des Handelsgerichts Wien (58 Cg 17/22s) nicht erfolgen wird.
Bereits mit 1.4. sollen um mehr als 100 % erhöhte Strompreise verrechnet werden. Wenn die erhöhten Strompreise nicht gezahlt werden, droht die Kündigung.
Wir werden somit für die Betroffenen jeweils eine Feststellungsklage einbringen, dass die Preiserhöhung unzulässig ist und die Preiserhöhungen zurückzuzahlen sind.
Wird dies nicht gemacht, ist zu befürchten, dass eine freiwillige Rückzahlung nicht erfolgt. Zudem droht ansonsten der Einwand, das man sich ja mit den erhöhten Strompreisen durch die Zahlung einverstanden gewesen wäre oder das Rückforderungsrecht bis zur höchstgerichtlichen Entscheidung
verjährt sein könnte.
Wir gehen davon aus, dass bis zu einer genauen und transparenten Offenlegung der konkreten
Mehrkosten eine Preiserhöhung generell unzulässig ist. Wird unserer Klage Folge gegeben, ist die
Preiserhöhung zurück zu zahlen.
Wir haben bereits mehrere tausende Vorarlberger Mandanten erfolgreich in verschiedenen Massenverfahren vertreten, unter anderem in den Causen ISB, MoneyService Group, Abwehr von Massenabmahn-schreiben oder auch in Sachen Dieselgate.
Wir vertreten österreichweit Privat-personen und Unternehmen gegen verschiedene große Konzerne und verfolgen deren Ansprüche – wenn notwendig – auch bis zum Obersten Gerichtshof (OGH).
Auch beim Gaspreis kann nicht nach belieben einfach die Preise einseitig erhöht werden. Wir sind derzeit noch am prüfen, inwiefern wir hier Betroffene am besten unterstützen können.
Es handelt sich grundsätzlich um einen Anspruch, der von der Rechtsschutz-versicherung zu decken ist.
Voraussetzung ist natürlich, das der entsprechende Vertragsbaustein versichert wurde.
Wir übernehmen kostenlos die Deckungs-anfrage für Sie und klären mit Ihrer Versicherung, dass sie sich dem Verfahren anschließen können, ohne ein Kostenrisiko zu haben. Teilen Sie uns einfach Ihre Rechtsschutzversicherung und Polizzen-nummer mit.
Darüber hinaus sind wir derzeit mit Prozessfinanzieren im Gespräch, damit sich auch alle Betroffenen dem Verfahren anschließen können, die über keine Rechtschutzversicherung verfügen.
Sie können sich immer nur für sich selbst anmelden, also wenn Sie der Vertrags-partner der Illwerke VKW AG sind.
Wenn Sie über mehrere Haushalte oder Unternehmen verfügen, können wir das für Sie entweder gemeinsam oder gesondert einfordern (je nachdem, ob alle Verträge unter ihrem Namen laufen).
Pichler Rechtsanwalt GmbH ist eine Anwaltskanzlei mit Sitz in Dornbirn.
Wir vertreten sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen und sind vor allen österreichischen Gerichten vertretungsberechtigt. Unser rechtlicher Schwerpunkt ist das Zivil- und Wirtschaftsrecht.
Wir sind sehr erfahren, was die Durchsetzung von Ansprüchen gegen Konzerne anbelangt und scheuen uns auch nicht, Ansprüche von Privatpersonen oder kleinen und mittleren Unternehmen gegen internationale Konzerne durchzusetzen.
Wir verfügen über das nötige Know-how und die Erfahrung bei Prozessen gegen millionenschwere Unternehmen und kämpfen für Ihre Ansprüche wenn notwendig bis vor dem Obersten Gerichtshof.